Kostenerstattung für psychotherapie

Sie sind gesetzlich versichert und möchten gerne in meiner privaten Praxis für Psychotherapie und Beratung in München Giesing eine Psychotherapie beginnen? Dann wenden sich bitte zunächst an einen niedergelassenen Vertragspsychotherapeuten mit Kassenzulassung. Wenn Sie auf diesem Weg auch bei mehreren Versuchen keinen zeitnahen Termin für ein psychotherapeutisches Erstgespräch bekommen – dabei gelten Wartezeiten bis zu drei Monaten als zumutbar –, können Sie sich an mich oder auch an andere KollegInnen mit gleicher Qualifikation wenden. Die Kasse sollte die Psychotherapie dann im sogenannten Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V) finanzieren.

Bei einem Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie müssen Sie detailliert nachweisen (mit Namen, Adressen, Daten, Uhrzeiten) dass es Ihnen nicht möglich war, einen zeitnahen Platz für eine Psychotherapie zu bekommen. Auch dazu berate ich Sie gerne. Wegen eines Informationsgespräches über den Beginn einer Psychotherapie setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.

Weitere praktische Informationen zum Kostenerstattungsverfahren für Psychotherapie erhalten Sie z.B. in der Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer